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Bekanntmachung der Hinweise für den Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern von 9. August 1996

Nachstehend werden die Hinweise für den Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern bekanntgegeben, die von den Piloten der Lotsenversetzhubschraubern und den Schiffen, auf die die Seelotsen von den Hubschraubern versetzt oder von denen sie ausgeholt werden sollen, beachtet werden sollen. Die Richtlinien für den Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern vom 12. Dezember 1986 (VkBl. 1987 S. 59) werden hiermit aufgehoben.

Bonn, den 9. August 1996

See 15/48.70.35/96

Bundesministerium für Verkehr

Im Auftrag

Hinz

HINWEISE FÜR DEN SEELOTSENVERSETZDIENST MIT HUBSCHRAUBERN

I Allgemeines

1 Die Bundesrepublik Deutschland (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes) hat über die bestehenden Seelotsdienste hinaus einen zentralen Seelotsenversetzdienst beim Feuerschiff GB und bei der Tonne GW-TG eingerichtet, der allen Schiffen zur Verfügung steht, die nach den geltenden Revierlotsverordnungen zur Annahme eines Seelotsen verpflichtet sind oder einen solchen annehmen wollen.

2 Die Lotsenversetzung erfolgt bei allen Lotsenversetzpositionen in der Deutschen Bucht vorrangig mit Versetzschiffen, außer wenn wegen widriger Witterungsbedingungen eine Versetzung mit dem Versetzschiff nicht möglich ist, ein Versetzschiff für eine Versetzung nicht zur Verfügung steht oder die Versetzung mit einem Schiff zu unangemessenen Folgen für das zu besetzende Schiff führen würde.
Erfolgt die Seelotsenversetzung mit Hubschraubern, müssen die den Seelotsen anfordernden oder mit einem abzugebenden Seelotsen besetzten Schiffe die Voraussetzungen für eine Seelotsenversetzung mit Hubschraubern erfüllen. Die Hubschrauber werden von den Flugplätzen Mariensiel und Bremerhaven-Luneort aus eingesetzt.

3 Der Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern wird im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr von der Firma Wiking Helikopter Service GmbH, Hamburg, durchgeführt und vom Luftfahrt-Bundesamt überwacht.

4 Eingesetzt werden Hubschrauber des Baumusters Sikorsky S-76 (S-76 A+ bzw. S-76 B). Dieser mehrturbinige Hubschrauber ist für Flüge nach den Instrumentenflugregeln zugelassen, ausgerüstet und in der Lage, auch bei Ausfall einer Turbine während des Schwebefluges über dem Schiff sicher zu manövrieren. Die Mindestbesatzung des Hubschraubers besteht aus zwei Hubschrauberführern und dem Windenführer.

II Betriebshinweise für den Seelotsenversetzdienst mit Hubschraubern

1 Verfahren

Der Seelotse wird vom Hubschrauber entweder mittels einer Winde oder durch eine Landung auf dem Schiff versetzt bzw. ausgeholt. Ein Windenmanöver oder eine Hubschrauberlandung erfolgt, wenn das Schiff mit einer Abwinschfläche (gemäß Nr. 4.1.1 bis 4.1.2) oder einer Landefläche (gemäß Nr. 4.2.1 bis 4.2.3) versehen ist.

2 Aerodynamische Eignung des Standorts

Bei Festlegung der Position der Abwinschfläche müssen die Schiffsbewegungen, turbulente Windverhältnisse auf und über dem Schiffsdeck infolge von Decksaufbauten, Abgasführungen des Schiffsantriebs und andere Behinderungen des Flugbetriebes berücksichtigt werden.

Bei der Einrichtung von Hubschrauberlandedecks ist zu berücksichtigen, daß Wind- und Turbulenzverhältnisse im Bereich des Hubschrauberlandedecks weitgehend von der Form des Schiffes und der Schiffsaufbauten sowie der Lage des Hubschrauberlandedecks zu Aufbauten u. a. abhängen. Hubschrauberlandedecks müssen deshalb so angelegt werden, daß startende und landende Hubschrauber von Turbulenzen, die durch Schiffsaufbauten, Decksladungen u. ä. ausgelöst werden können, nicht gefährdet werden können.

3 Anforderungen

Soweit diese Hinweise keine besonderen Anforderungen an Bauausführungen, Anordnungen, Einrichtungen, Anlagen, Ausrüstungen und Werkstoffe sowie an den Einbau enthalten, sind die allgemeinen Regeln der Technik anzuwenden. Anerkannte Regeln der Technik sind insbesondere die Vorschriften der Klassifikationsgesellschaften.

4 Hubschrauberbetriebsflächen

Hubschrauberversetzungen können nur durchgeführt werden, wenn eine Hubschrauberbetriebsfläche auf dem Schiff eingerichtet ist, die den nachfolgend beschriebenen Mindestvoraussetzungen genügt.

Zulässig ist die Hubschrauberversetzung auf

einer Abwinschfläche (winching area) (vgl. Zeichnung 1, Seite 12)

einer Start- und Landefläche (starting/landing area) (vgl. Zeichnung 2, Seite 13)

4.1 Die Abwinschfläche muß bestehen aus

4.1.1 der kreisförmigen Absetzfläche

- mit einem Durchmesser von mindestens 5,00 m, ohne Hindernisse; Hindernisse bis zu 0,10 m Höhe sind zulässig, wenn durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt ist, daß eine Gefährdung von abzusetzenden Personen vermieden werden kann,

- vollflächig ausgemalt mit gelber Farbe und

- mit rutschsicherer Oberfläche

sowie

4.1.2 der umgebenden Hindernisbegrenzungsfläche

- mit einem Durchmesser von mindestens 30,00 m, in der kein Hindernis höher als 5,00 m sein darf; soweit in Einzelfällen Hindernisse diese Begrenzung überschreiten, sind sie besonders auffällig zu kennzeichnen.

Die Hindernisbegrenzungsfläche kann teilweise außenbords sein. Eine Randmarkierung ist nicht erforderlich.

Abwinschfläche

4.2 Die Start- und Landefläche muß bestehen aus

4.2.1 der kreisförmigen Start- und Landefläche

- mit einem Durchmesser von mindestens 16,00 m, ohne Hindernisse und Vertiefungen; Hindernisse und Vertiefungen bis zu 0,10 m sind zulässig, sofern durch konstruktive Maßnahmen sichergestellt ist, daß sie keine Gefährdung des Hubschrauberbetriebes darstellen,

- mit einer 0,30 m breiten äußeren Kreislinienmarkierung in weißer Farbe,

- mit einem mit weißer Farbe ausgemalten Zielpunkt im Mittelpunkt der Start- und Landefläche mit einem Durchmesser von 0,50 m und

- mit einer rutschsicheren Oberfläche,

4.2.2 dem sich anschließenden An- und Abflugbereich von mindestens 24,00 m, der durch die nächstgelegene Bordwand des Schiffes sowie durch Verbindungslinien zwischen den Referenzpunkten R 1 und R 2 begrenzt wird (s. Zeichnung 2) und in dem Hindernisse nicht höher als 0,25 m sein dürfen, und

4.2.3 einer äußeren Hindernisbegrenzungsfläche, die die Start- und Landefläche sowie den An- und Abflugbereich mit einem Abstand von 4,00 m umgibt und in der Hindernisse nicht höher als 0,40 m sein dürfen.

Start- und Landefläche

5 Sollte nach Inkrafttreten dieser Hinweise festgestellt werden, daß das zu bedienende Schiff keine oder abweichende Decksmarkierungen aufweist, so können, wenn zweifelsfrei feststeht, daß die geforderten Hindernisfreigrenzen gegeben sind, der Lotse und der Hubschrauberkapitän gemeinsam entscheiden, ob das Schiff angeflogen wird.

III Anfordern des Seelotsen

1 Der Hubschrauberdienst steht Tag und Nacht zur Verfügung. Von See kommende Schiffe, die den Seelotsenversetzdienst beim Feuerschiff GB bzw. bei der Tonne GW-TG in Anspruch nehmen wollen oder müssen, haben den Seelotsen 24 Stunden vor Erreichen der Versetzposition zu bestellen, und zwar

a) für die Elbe bei der Lotsenstation Brunsbüttel (Elblotse Brunsbüttel)

Lotsenbrüderschaft Elbe, Bezirk 2

Cuxhavener Straße 15

Lotsenhaus

25541 Brunsbüttel

Telefon: (0 48 52) 8 72 95 und 8 71 32

Fernschreiber: 28 343 - Ellots d -

Telegramm: Elbiotse Brunsbüttel

Telefax: (0 48 52) 8 71 65

b) für die Weser bei der Lotsenstation Bremerhaven (Weserlotse II Bremerhaven)

Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade

Am Alten Vorhafen

27568 Bremerhaven

Telefon: (0471) 42 22 0

Fernschreiber: 238 605 - Welts d -

Telefax: (0471) 41 30 13

c) für die Jade bei der Lotsenstation Jade (Jadelotse Wilhelmshaven)

Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade

Schleuseninsel/I. Einfahrt

26382 Wilhelmshaven

Telefon: (044 21) 4 19 00

Telefax: (04421) 4 12 23

d) für die Ems bei der Lotsenstation Emden (Emslotse Emden)

Lotsenbrüderschaft Emden

Am Delft 24

26721 Emden

Telefon: (049 21) 240 00

Fernschreiber: 27 882 - Lotsen d -

2 Die Bestellung (ETA-Meldung) muß mit folgenden Angaben abgegeben werden:

a) Schiffsname,

b) Länge über alles, größte Breite und der aktuelle Tiefgang im Frischwasser in Metern,

c) ETA Feuerschiff GB oder Tonne GW-TG (Datum in 2 Stellen, Zeit in 4 Stellen),

d) Bestimmungshafen,

e) Angabe, ob eine markierte Abwinsch- oder Start- und Landefläche vorhanden ist,

f) Angabe, wo sich diese Fläche an Bord befindet.

3 Kurzfristige Anmeldungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt; es kann aber in diesen Fällen aber keine Gewähr dafür übernommen werden, daß die Versetzung termingerecht durchgeführt wird.

4 Etwa sechs Stunden vorher ist eine berichtigte ETA-Meldung und etwa drei Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition die genaue Ankunftszeit bei der jeweiligen Lotsenversetzposition der zuständigen Lotsenstation mitzuteilen. Kann der Hubschrauber nicht eingesetzt werden, weil die erforderlichen Mindestwetterbedingungen am Start- und Versetzort nicht gegeben sind, wird das Schiff hiervon durch die Lotsenstation unterrichtet.

IV Kommunikation

1 Eine halbe Stunde vor Erreichen der Lotsenversetzposition hat das Schiff auf UKW-Kanal 16 ständig hörbereit zu sein, damit der Hubschrauber mit dem Schiff Funkkontakt aufnehmen kann.

2 Das Schiff wird von dem Hubschrauber auf UKW-Kanal 16 angerufen. Nach Herstellung des Funkkontaktes wird nach Vereinbarung auf UKW-Kanal 09 oder 72 umgeschaltet. Ist Funkkontakt nicht möglich, ist gemäß Abschnitt V Nr. 4 zu verfahren.

3 Das Schiff sollte nachfolgende Daten an den Hubschrauber übermitteln:

a) die Position,

b) den rechtweisenden Kurs,

c) die Geschwindigkeit über Grund,

d) die Richtung und Stärke des Windes an Deck am Ort des Landeplatzes, bezogen auf die Kiellinie des Schiffes,

e) die Lufttemperatur und die horizontale Sichtweite,

f) Stampf- und Rollbewegungen, Ubernahme von Gischt und Seen,

g) Zustand des Decks (z. B. trocken, feucht usw.) und

h) die Lage der Abwinsch- bzw. Start- und Landefläche.

4 Auf Anforderung der Hubschrauberbesatzung sendet das Schiff auf Frequenz 410 kHz zur Identifizierung sein Rufzeichen zweimal nacheinander, gefolgt von einem 30 Sekunden Dauerton, und wieder zweimal das Ruf-zeichen. Die Abstrahiung dieser Signale kann so lange erforderlich sein, bis der Hubschrauber über dem Schiff steht.

5 Für das Versetzmanöver ist die Windrichtung an Deck des Schiffes von Bedeutung. Es ist wünschenswert, daß der scheinbare Wind von vorn kommt, und zwar entweder 4 Strich von Backbord oder 4 Strich von Steuerbord. In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, daß der relative Wind von 4 Strichen achterlich kommt. Insoweit soll das Schiff den Anweisungen der Hubschrauberbesatzung folgen.

6 Die Schiffsleitung sollte Kurs und Geschwindigkeit so einrichten, daß das Stampfen und Rollen sowie die Übernahme von Gischt und Seen auf ein Minimum beschränkt werden bzw. daß die erforderliche relative Windrichtung und -geschwindigkeit durch Kurs- oder Geschwindigkeitsänderungen erzielt werden.

V Vorbereitung und Durchführung des Versetzmanövers

1 An Bord des Schiffes müssen vor dem Versetzmanöver mit dem Hubschrauber folgende Vorbereitungen getroffen und überprüft werden:

a) an gut sichtbarer Stelle ist ein rot/weiß gestreifter Windsack von mindestens 1,20 m Länge anzubringen,

b) alle an dem Versetzmanöver beteiligten Personen sind mit klar erkenn barer heller Kleidung und mit Schutzhelm auszustatten,

c) nicht eingesetztes Personal und unnötige Ausrüstung ist aus dem Bereich der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche zu entfernen,

d) lose Objekte auf dem Schiffsdeck sind zu entfernen oder gut zu sichern,

e) alles stehende oder laufende Gut (Antennen, Takelage) in der Nähe der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche ist niederzulegen und zu sichern,

f) Ladebäume sind aufzutoppen oder niederzulegen,

g) Feuerlöscheinrichtungen sind zum sofortigen Einsatz bereitzuhalten,

h) die Löschmannschaft muß samt Brandschutzausrüstung einsatzbereit sein,

i) zwei Besatzungsmitglieder müssen zur Assistenz der zu versetzender Seelotsen einsatzbereit sein.

Auf Öl-, Gas- und Chemikalientankschiffen müssen zusätzlich

j) sämtliche Tankwaschvorgänge eingestellt werden,

k) alle in der Nähe der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche liegenden Tanks 30 Minuten vor dem Versetzmanöver derart gelüftel werden, daß ein Abblasen der Druckausgleichsventile während des Ver-setzmanövers unterbleibt,

1) erforderlichenfalls alle unter der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche gelegenen Tanks inertisiert sein und

m) alle Tanköffnungen vor dem Anflug des Hubschraubers verschlosser werden.

2 Während des gesamten Versetzmanövers einschließlich des An- und Abfluges des Hubschraubers ist bei Nacht oder unsichtigem Wetter eine ausreichende, blendfreie Beleuchtung der Abwinschfläche bzw. der Start- und Landefläche, des Windrichtungsanzeigers und aller über das Schiffsdeck hinausragenden Hindernisse sicherzustellen (z. B. durch Einschaltung der Decksbeleuchtung).

3 Ein Winsch- oder Landemanöver darf nur dann durchgeführt werden, wenr der Hubschrauberpilot und die Schiffsführung nach vorheriger gemeinsamer Absprache festgestellt haben, daß dies ohne eine Gefährdung der Sicherheit des Hubschraubers, des Schiffes und der beteiligten Personen geschehen kann. Das Versetzmanöver ist abzubrechen, wenn entweder der Hubschrauberpilot, die Schiffsführung oder der zu versetzende Seelotse dies für erforderlich hält.

4 Ist Funkkontakt nicht möglich, wird der Hubschrauber das Schiff umkreisen und durch mehrmaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer an zeigen, daß die Funkverbindung ausgefallen ist.

Das Schiff hat mit einer ALDIS-Handsignallampe oder einer ebenso geeigneten Lampe in Richtung auf den Hubschrauber folgende Signale zu geben:

- ein festes weißes Licht, wenn das Schiff bereit ist, das Versetzmanöver auszuführen,

- eine Serie von kurzen weißen Blitzen, wenn das Schiff das Versetzmanöver für unbestimmte Zeit (längstens 15 Minuten) nicht durchführen kann,

- eine Serie von Morsebuchstaben N, wenn das Versetzmanöver auch über 15 Minuten hinaus nicht möglich ist.

5 Das Windenseil des Hubschraubers darf unter keinen Umständen auf dem Schiff befestigt werden.

6 Unmittelbar vor jedem Abwinschvorgang, durch den Personen abgesetzt oder aufgenommen werden, ist die während des Fluges aufgebaute statische Elektrizität gefahrlos abzuleiten. Dazu wird vom Hubschrauber an der Schlinge ein leitfähiges Erdungskabel herabgelassen, dessen Bleigewicht immer als erstes das Schiffsdeck berühren soll. Diese Verbindung ist selbsttätig lösbar und sollte auf keinen Fall am Schiff befestigt werden. Insbesondere bei Öl-, Gas- und Chemikalientankschiffen ist durch geeignete Wahl des Ableitpunktes sicherzustellen, daß eine Entzündung zündfähiger Gasgemische ausgeschlossen wird.

 

 

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Datum der letzten Aktualisierung: 25. Januar 2001